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   OLG Brandenburg, 21.10.2009 - 3 U 120/08   

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https://dejure.org/2009,27826
OLG Brandenburg, 21.10.2009 - 3 U 120/08 (https://dejure.org/2009,27826)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.10.2009 - 3 U 120/08 (https://dejure.org/2009,27826)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2009 - 3 U 120/08 (https://dejure.org/2009,27826)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflichten des Mieters eines Ladenlokals bei winterlichen Straßenverhältnissen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 281 Abs. 2; BGB § 282; BGB § 398 ff.; BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 287
    Schätzung des Haushaltsführungsschadens anhand des Tabellenwerks von Schulz-Borck/Hofmann unter Beachtung der Anzahl zum Haushalt gehörender Personen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflichten des Mieters eines Ladenlokals bei winterlichen Straßenverhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 1046
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 183/08

    Schätzung des Haushaltsführungsschadens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.10.2009 - 3 U 120/08
    Bei der Schätzung des Haushaltsführungsschadens nach § 287 ZPO orientiert sich der Senat in Ermangelung konkreter Gesichtspunkte an dem Tabellenwerk von Schulz-Bork/Hofmann (vgl. BGH, Urteil vom 03.02.2009 - VI ZR 183/08, NJW 2009, 2060 ).
  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 117/83

    Berechnung des Haushaltsführungsschadens einer verletzten Ehefrau und Mutter;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.10.2009 - 3 U 120/08
    Den Teil der unfallbedingten Behinderung in der Haushaltsführung, der der eigenen Versorgung der Verletzten dient, ermittelt der Senat im Rahmen der nach § 287 ZPO gebotenen Schätzung entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 04.12.1984 - VI ZR 117/83 = NJW 1985, 735 ) anhand der Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen, da eine derartige Aufteilung nicht nur aus Gründen der Praktikabilität nahe liegt, sondern dem nicht exakt zu erfassenden Aufwand für das einzelne Familienmitglied insgesamt am ehesten entsprechend wird, zumal besondere Umstände für eine andere Gewichtung im Streitfall nicht feststellbar sind.
  • BGH, 27.01.1987 - VI ZR 114/86

    Verkehrssicherungspflicht des Gastwirts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.10.2009 - 3 U 120/08
    Unabhängig von dieser öffentlich-rechtlich konstituierten Verkehrssicherungspflicht trafen die Beklagte als Ladeninhaberin ohnedies gesteigerte Verkehrssicherungspflichten, da sie durch ihr Warenangebot im verstärkten Maße einen Kundenstrom in ihre Räumlichkeiten und aus diesem heraus veranlasst hat (vgl. BGH NJW 1987, 2671 ).
  • OLG Hamm, 14.01.2005 - 9 U 116/03

    Haltestelle, Linienbus, Glatteis, Glattstelle

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.10.2009 - 3 U 120/08
    Steht damit eine schuldhafte Verletzung der Streupflicht fest, so begründet dies den Anscheinsbeweis dafür, dass die Pflichtwidrigkeit für einen an der betreffenden Stelle infolge der Glätte eingetretenen Unfall ursächlich geworden ist (vgl. OLG Hamm, NZV 2005, 526 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 7 U 104/11

    Materieller und immaterieller Schadensersatzanspruch: Sturzunfall eines

    Das Landgericht hat sich in nicht zu beanstandender Weise an dem Tabellenwerk von Schultz-Borck/Hofmann, Schadensersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt, 6. Aufl., Tabelle 8, orientiert (vgl. BGH, NJW 2009, 2060 f., Tz. 5; OLG Brandenburg, NJOZ 2010, 787, 788; OLG München, NJOZ 2010, 1820, 1821).
  • LG Düsseldorf, 28.03.2012 - 13 O 304/08

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall wegen psychischer Erkrankung in Form einer

    Für die Dauer der Krankenhausaufenthalte der Klägerin erfolgt wegen weggefallener Hausarbeit für die eigene Versorgung ebenfalls ein Abzug nach Kopfteilen (so auch OLG Brandenburg, Urteil vom 21.10.2009, 3 U 120/08, zitiert nach Juris).
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